Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat entschieden, sowohl den FC Salzburg als auch RB Leipzig zur UEFA Champions League 2017/18 zuzulassen. Die Kammer war der Ansicht, dass Artikel 5 des Wettbewerbsreglements (Integrität des Wettbewerbs) dadurch nicht verletzt wird. (Pressetext UEFA)
Nach gründlicher Prüfung des Sachverhalts und nachdem die beiden Vereine bedeutende Management- und strukturelle Änderungen (hinsichtlich Unternehmensfragen, Finanzen, Personal, Sponsoring usw.) vorgenommen haben, ist die FKKK zu der Auffassung gelangt, dass keine natürliche oder juristische Person mehr entscheidenden Einfluss auf mehr als einen an einem UEFA-Klubwettbewerb teilnehmenden Verein hat.
Diese Entscheidung kann in Übereinstimmung mit Artikel 34 Absatz 2 der Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (Ausgabe 2015) sowie mit Artikeln 62 und 63 der UEFA-Statuten innerhalb von zehn Tagen am Schiedsgericht des Sports (TAS) angefochten werden.
Die FKKK wird beide Vereine weiterhin überwachen, um sicherzustellen, dass die Integritätsbestimmungen eingehalten werden. Die Begründung der Entscheidung wird zu gegebener Zeit auf UEFA.org veröffentlicht.
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