Im Interview mit business.90minuten.at spricht Rechtsanwältin Christina Toth über die Risiken der Austria in der Causa Monschein, warum sich Vereine besser auf diese Situationen einstellen müssen und warum auch Spielerberater künftig zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Das Gespräch führte Michael Fiala.
business.90minuten.at: Die Wiener Austria hat Christoph Monschein unter Vertrag genommen, da sie der Meinung sind, dass der letztgültige Vertrag von Monschein mit Flyeralarm Admira nicht mehr Aufrecht ist. Man muss davon ausgehen, dass sich die Austria ihrer Sache ziemlich sicher ist, oder?
Christina Toth: Das Management der Austria ist top professionell und hat mit Sicherheit alle Risiken abgewogen.
business.90minuten.at: Welche Konsequenzen drohen der Austria, wenn der Vertrag mit der Admira im Endeffekt doch für gültig erklärt wird?
Toth: Hier gilt es die arbeitsrechtliche Situation einerseits und die verbandsrechtliche andererseits zu unterscheiden. Arbeitsrechtlich wird wenig passieren, zumal es sich hier um ein Vertragsverhältnis zwischen der Admira und Monschein handelt, das allenfalls zur Diskussion steht. Verbandsrechtlich sieht es etwas anders aus. Sollte der Vertrag als aufrecht eingestuft werden, dann wird zu prüfen sein, inwieweit die Austria möglicherweise Monschein zum Vertragsbruch verleitet hat. Dann droht als Sanktion nämlich ein Transferverbot. Wie lange dies dauert, entscheiden dann die Gremien der Bundesliga. Ich denke daher wie gesagt, dass man sich den Schritt bei der Austria schon sehr gut überlegt hat.
business.90minuten.at: Welche Konsequenzen drohen Monschein, wenn der Vertrag mit der Admira doch noch aufrecht sein sollte?
Toth: Für Monschein hätte dies zweierlei Konsequenzen. Einerseits könnte das Arbeitsgericht feststellen, dass das Arbeitsverhältnis vertragswidrig gekündigt wurde. In dem Fall würde er der Admira schadenersatzpflichtig werden. Wie sich der Schaden zusammensetzt ist dann gar nicht so einfach zu beurteilen, in der Vergangenheit hat man angenommen, dass dem Verein zumindest das zusteht, was er dem Spieler gezahlt hätte. Das wäre dann wohl ein Jahresgehalt samt womöglich einer durchschnittlichen Punkteprämie. Ganz ehrlich: das ist mit Sicherheit immer noch wesentlich weniger, als die Admira an Ablöse gefordert hat.
business.90minuten.at: Und was droht Monschein von Seiten des Verbands im Falle eines aufrechten Vertrags mit der Admira?
Toth: Verbandsrechtlich könnten Monschein Sperren und auch eine Geldstrafe drohen. Nach § 21 des ÖFB-Regulativs darf ein Spieler mit einem neuen Verein nämlich nur dann einen Vertrag abschließen, wenn sein Vertrag mit dem bisherigen Verein abgelaufen ist (oder in sechs Monaten ablaufen wird). Verstößt er dagegen, steht dem Verein einerseits eine Entschädigungszahlung zu. Gleichzeitig kann der Spieler auch eine Spielsperre von bis zu 6 Monaten erhalten.
business.90minuten.at: Wie sieht die generelle Problematik mit Verträgen mit Optionen aus Ihrer Sicht überhaupt aus?
Toth: Das Problem ist, dass es noch keine klaren Richtlinien gibt, wann eine Option als Gleichwertig anzusehen ist. Ob eine einseitige Option zulässig ist, ist also jeweils im Einzelfall zu beurteilen. Denn die Gleichwertigkeit der Ansprüche und Bedingungen – wie sie der OGH fordert – wird in jedem Fall unterschiedlich zu bewerten sein: Wie alt ist der Spieler bei Vertragsabschluss? Wie lange soll verlängert werden? Wie hoch ist die Gehaltserhöhung? Oft wird das womöglich auch erst im Nachhinein beurteilt werden können. Monschein ist das beste Beispiel. Sein Marktwert hat sich während der letzten Saison definitiv stark erhöht, damit war ursprünglich vielleicht auch gar nicht zu rechnen. Ich kenne keine Zahlen, aber ich denke, dass er bei der Austria ein Vielfaches von dem verdient, was er bei einer Vertragsverlängerung mit der Admira bekommen hätte. Also was wäre ist dann an Gehaltserhöhung angemessen? 50% mehr Gehalt? 100%?
business.90minuten.at: Dem Vernehmen nach hört man, dass noch einige Spieler in Österreich derartige Verträge haben. Was raten Sie den betroffenen Vereinen und Spielern?
Toth: Spätestens aus der Causa Monschein haben die Vereine hoffentlich gelernt: Einseitige Optionen sind für Vereine mittlerweile gefährlich. Will der Verein einen Spieler über die ursprüngliche Vertragslaufzeit halten, sitzt der Spieler am längeren Hebel, wenn die Option nicht mit einer entsprechenden Gehaltserhöhung verbunden ist. Er hat die Möglichkeit nachzuverhandeln oder bei einem besseren Angebot ablösefrei zu gehen. Da sind die Vereine gut beraten, alle bestehenden Verträge genau zu überprüfen und allenfalls in diesem Punkt zu korrigieren. Spieler und ihre Berater können diese Situation dazu nutzen, bessere Optionen auszuverhandeln. Oder nichts tun und im Fall der Fälle die Rechtswidrigkeit geltend machen.
business.90minuten.at: Abschließend: Ist es nicht paradox, dass Spielerberater, die diese Verträge aushandeln dann später selbst bekämpfen?
Toth: Definitiv. Ein Spieler, der einen Berater hat, ist meines Erachtens nämlich nicht gleich schutzbedürftig wie ein allenfalls unvertretener Spieler, sofern es solche überhaupt noch gibt. Ich denke, dass sich Berater in Zukunft solche Fehler auch anrechnen lassen werden und zur Verantwortung gezogen werden müssen. Auch das ist also ein Aspekt, der in die Beurteilung der Gleichwertigkeit der Ansprüche und Bedingungen von Optionen einzufließen hat.
business.90minuten.at: Und konkret im Fall Monschein?
Toth: Im Fall Monschein muss man aber sagen, dass die Berater für Ihren Klienten das offensichtlich bessere Ergebnis ausverhandelt haben. Selbst wenn womöglich eine Entschädigung zu leisten ist, liegt diese mit Sicherheit unter der geforderten Ablösesumme der Admira, gleichzeitig ist zu erwarten, dass das Gehalt von Monschein massiv gestiegen ist. Der Schaden liegt also bei der Admira. Deshalb wird man die Vereine nicht aus der Pflicht nehmen können. Sie sind gefordert, rechtlich korrekte Verträge abzuschließen oder sich eben mit den negativen Folgen rechtswidriger Verträge abzufinden.
Christina Toth ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Sportrecht. Sie berät Vereine, Athleten, Sponsoren und Veranstalter in sämtlichen rechtlichen Fragen des Sports. Sie erreichen Christina Toth unter office@christinatoth.at.
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