Gegen die einstweilige Verfügung, die es der Vienna ermöglicht, weiterhin in der Regionalliga Ost zu spielen, wurde Rekurs eingelegt.
Wie der ÖFB auf Anfrage von business.90minuten.at am Freitag-Nachmittag bestätigte, haben die betroffenen Verbände einen Rekurs gegen die einstweilige Verfügung eingelegt.
Am 11. Mai wurde vom Bezirksgericht Leopoldstadt dem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den verordneten Zwangsabstieg der Döblinger stattgegeben. „Das ist ein erster wichtiger Schritt für den Verbleib in der Regionalliga“, erklärte Rechtsanwältin Gabriela Richter der Presse, die in dem Fall gemeinsam mit ihrem Kollegen Gerhard Stefan die Vienna vertritt.
Aktuell Recht auf Teilnahme in der RLO
„Solange die derzeitige Entscheidung aufrecht ist, hat die Vienna das Recht auf die Teilnahme an der Regionalliga Ost“, betont der ÖFB gegenüber 90minuten.at. Wann der Rekurs behandelt wird, ist aktuell nicht bekannt.
Der ÖFB reagierte damals nach dem Erlass der einstweiligen Verfügung enttäuscht: „Bei Erlassung der einstweiligen Verfügung wurde auf die vorgebrachten Argumente leider nicht eingegangen. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Vereine der Regionalliga Ost und der rechtlichen Klarstellung dieser Grundsatzfrage wird derzeit die Einbringung eines Rekurses geprüft.“ Dieser Rekurs wurde jetzt eingebracht.