Mit Beschluss vom 02.03.2017 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Klage von SK Austria Klagenfurt gegen die Österreichische Fußball-Bundesliga (BL) wegen Aufhebung eines Schiedsspruchs im Zusammenhang mit der Lizenzverweigerung für die Saison 2016/17 abgewiesen. Der OGH bestätigte mit diesem Urteil, dass das Verfahren vor dem Ständigen Neutralen Schiedsgericht ordnungsgemäß abgehandelt wurde. Die Entscheidung ist rechtskräftig und endgültig.
Das Ständige Neutrale Schiedsgericht unter dem Vorsitz von Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger sowie den Beisitzern MMag. Florian Dürauer (Vertreter der Österreichischen Fußball-Bundesliga) und Mag. Wolfgang Rebernig (Vertreter des SK Austria Klagenfurt) hatte mit Beschluss vom 30.05.2016 der Klage von SK Austria Klagenfurt wegen der Lizenzverweigerung für die Saison 2016/17 nicht stattgegeben. Gegen diesen Beschluss erhob SK Austria Klagenfurt Klage auf Aufhebung des Schiedsspruchs gem. § 611 ZPO an den OGH.
Der OGH traf im Wesentlichen folgende auch über den Anlassfall hinaus bedeutsame Aussagen:
• Das im Bundesliga-Lizenzierungshandbuch normierte Neuerungsverbot (Anmerkung: Verbot von neuem Vorbringen und neuen Beweismitteln) mit Ablauf der Protestfrist ist auch unter Berücksichtigung einer Monopolstellung der BL unbedenklich, da dieses Neuerungsverbot die Gleichbehandlung der Lizenzwerber und eine zeitgerechte Entscheidung über die Lizenzanträge sicherstellt.
• Gegenstand des Schiedsspruchs war die Überprüfung der vereinsinternen Entscheidung. Das Ständige Neutrale Schiedsgericht hatte demnach lediglich zu prüfen, ob das Protestkomitee nach einem mangelfreien Verfahren aufgrund der ihm vorliegenden Beweismittel richtig entschieden hatte. Im konkreten Fall ist das Ergebnis dieser Überprüfung (Anmerkung: Bestätigung der Lizenzverweigerung) unbedenklich.
• Bei Vorliegen entsprechender Indikatoren ist es zulässig, zusätzliche Bonitätsnachweise, wie bspw. eine Absicherung der Sponsorverpflichtung mittels Bankgarantie, vom Lizenzwerber zu verlangen.
Ebenbauer: „Es bestätigt, dass sich die Sportgerichtsbarkeit auf höchstem Niveau bewegt“
Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer: „Erstmals in seiner knapp 20-jährigen Geschichte wurde ein Urteil des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts vor dem OGH behandelt. Es bestätigt, dass sich die Sportgerichtsbarkeit der Bundesliga auf höchstem Niveau bewegt. Die Verfahrensordnung des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts wurde von renommierten Universitäts-Professoren entworfen und – wie jede Bestimmung der Bundesliga – von den Klubs beschlossen.“
Bundesliga-Vorstand Reinhard Herovits: „Das OGH-Urteil gibt in dreierlei Hinsicht Aufschluss: Die von SK Austria Klagenfurt behaupteten Mängel sind nicht zutreffend und das Neuerungsverbot sowie die Möglichkeit der Anforderung zusätzlicher finanzieller Sicherheiten im Lizenzierungsverfahren sind rechtskonform. Damit ist gewährleistet, dass für alle Klubs im Sinne der Gleichbehandlung dieselben Fristen und Regeln gelten.“
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