Im Interview mit business.90minuten.at spricht Rechtsanwältin Christina Toth über die Causa Lederer, die möglichen Auswirkungen des Sky-Engagements und ob die Admira ein neues Trainer-Engagement von Lederer dauerhaft verhindern kann.
business.90minuten.at: Die Vertragssituation zwischen Admira Wacker und Oliver Lederer beschäftigt seit Monaten die Öffentlichkeit. Ganz generell: Lederer wurde Anfang des Jahres beurlaubt, hat aber noch Vertrag bis 2018. Welche Optionen gibt es generell für beide Seiten, den Vertrag aufzulösen?
Christina Toth: Anders als bei Profifußballern ist die Vertragssituation für Trainer weder von FIFA-Regularien noch vom nationalen Kollektivvertrag vorgegeben. Die Vereine und Trainer sind in ihrer Vertragsgestaltung also lediglich an die arbeitsrechtlichen Vorgaben gebunden, abgesehen davon können Sie die Zusammenarbeit weitgehend frei vereinbaren. Ohne den Vertrag zwischen der Admira und Herrn Lederer zu kennen, kann ich also nur Mutmaßungen treffen. Was ich sagen kann: befristete Verträgen dürfen generell nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Was ein wichtiger Grund ist, kann im Vertrag ausdrücklich festgelegt werden (was jedenfalls Sinn macht). Wird darüber nichts vereinbart, dann lässt sich darüber trefflich streiten. Sportlicher Misserfolg ist – das ist anerkannt – kein Kündigungsgrund.
Bleiben nur zwei Möglichkeiten: entweder Verein und Trainer trennen sich einvernehmlich, oder der Verein beurlaubt den Trainer. Im ersten Fall müssen beide Parteien den Auflösungsbedingungen zustimmen. Man muss sich also über allfällige Schadenersatzzahlungen etc. einigen, der Trainer ist dann aber frei und kann ein neues Arbeitsverhältnis eingehen.
Im zweiten Fall – und dies trifft offenkundig bei Oliver Lederer und der Admira zu – bleibt der Vertrag bis zum vereinbarten Ende aufrecht, der Trainer wird lediglich freigestellt, erhält aber weiterhin monatlich sein Gehalt. Außerdem hat er weiterhin seine Pflichten als Arbeitnehmer – die Treuepflicht, Verschwiegenheitspflicht und eben auch eine allfälliges Nebentätigkeits- oder Konkurrenzverbot einzuhalten.
business.90minuten.at: Am Dienstag wurde bekannt, dass Oliver Lederer einen Job bei Sky als Experte angenommen hat. Admira hat gegenüber 90minuten.at erklärt, dass sie diesem Engagement nicht zugestimmt haben. Welche Konsequenzen können sich daraus ergeben?
Christina Toth: Wie gesagt, Herr Lederer ist weiterhin Arbeitnehmer der Admira und hat sich als solcher auch an seine Arbeitnehmerpflichten zu halten. Ein Verstoß dagegen kann zur fristlosen Entlassung führen, womit er sämtliche weitere Ansprüche auf die Gehaltszahlungen bis 2018 verlieren würde. Eine fristlose Entlassung hat der Arbeitgeber aber unverzüglich auszusprechen. Nachdem die Admira sich zwar geäußert, aber nicht sofort die Entlassung ausgesprochen hat, könnte sie das Recht auf Entlassung „verwirkt“ haben. Dann bleibt die Kündigung aufrecht, sprich: der Vertrag endet wie ursprünglich vereinbart 2018.
business.90minuten.at: Sollte Oliver Lederer demnächst wieder einen Trainer-Job angeboten bekommen. Welche Optionen hat er, wenn die Admira eine Auflösung des Vertrags weiterhin blockiert? Könnte die Admira, wenn es hart auf hart geht, bis 2018 einen neuen Trainerjob Lederers verhindern?
Christina Toth: Einen neuen Trainerjob darf Oliver Lederer nur annehmen, wenn der Vertrag mit der Admira aufgelöst ist. De facto kann die Admira also verhindern, dass Oliver Lederer vorzeitig einen neuen Trainerjob annimmt, wenn keine einvernehmliche Lösung findet. Zu diskutieren wäre allenfalls, ob die beharrliche Verweigerung der Admira rechtsmissbräuchlich erfolgt. Wenn also zwischen den berechtigten Interessen von Herrn Lederer seine Trainertätigkeit wieder auszuüben und den Interessen der Admira ein krasses Missverhältnis steht, könnte Herr Lederer unter Umständen auch vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Das wäre aber wieder einmal ein Fall für die Gerichte. So weit sollte es – im Sinne des Sports – keine der Parteien kommen lassen.
Christina Toth ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Sportrecht. Sie berät Vereine, Athleten, Sponsoren und Veranstalter in sämtlichen rechtlichen Fragen des Sports. Sie erreichen Christina Toth unter office@christinatoth.at.
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