Sollte Red Bull Salzburg freiwillig auf die Teilnahme an der Champions League zugunsten von RB Leipzig verzichten, würde der Senat 5 der Bundesliga den Salzburger die Lizenz entziehen.
Dies hat 90minuten.at bereits im Februar exklusiv recherchiert: Auf Anfrage von 90minuten.at hieß es damals dazu von der Tipico-Bundesliga: „Wir können bestätigen, dass es im Rahmen der Lizenzierung ein entsprechendes A-Kriterium gibt, wonach jeder Lizenznehmer an den von der ÖFBL, ÖFB, UEFA und FIFA anerkannten und genehmigten Wettbewerben teilnehmen wird.“ Das heißt konkret: Sollte Salzburg freiwillig auf die Teilnahme verzichten, wird sich der Bundesliga-Senat damit befassen. Exakt heißt es im Lizenzhandbuch der Bundesliga dazu: „Dieses Kriterium muss (wie im Handbuch definiert) während der gesamten Spielzeit erfüllt sein. Wenn der Lizenzbewerber dies nicht erfüllt, kann ihm keine Lizenz erteilt werden und er kann daher nicht für einen der Bundesliga- (bzw. gegebenenfalls UEFA-) Klubwettbewerbe zugelassen werden. Wird nach Lizenzerteilung ein A-Kriterium vorübergehend nicht erfüllt, kann in begründeten Ausnahmefällen von einem Lizenzentzug abgesehen werden und können Sanktionen gemäß Abschnitt 3.5 verhängt werden.“ Die Strafe bei dauerhaftem Entfall eines A-Kriteriums ist damit klar definiert: Lizenzentzug. Bei der Liga sieht man die Thematik derzeit jedoch entspannt: „Wir gehen davon aus, dass jeder österreichische Klub, der sich sportlich für einen internationalen Bewerb qualifiziert, im Sinne des österreichischen Fußballs an diesem teilnehmen wird.“