Der Senat 5 (Lizenzausschuss) hat in einem Disziplinarverfahren gegen den Klub KSV 1919 den Verdacht auf Verstöße gegen Lizenzbestimmungen der Österreichische Fußball-Bundesliga untersucht und folgende Entscheidung getroffen:
Originaltext der Bundesliga:
Wegen eines Verstoßes gegen die Lizenzbestimmung 4.4.1.3 d) (vgl. u.a. Auszug) verhängt der Senat 5 die Sanktion der Aberkennung von sechs Punkten in der laufenden Meisterschaft der Sky Go Ersten Liga. Gegen diesen Beschluss steht dem Klub das Rechtsmittel des Protests zu.
Dieses Verfahren betrifft die laufende Saison und steht in keinem Zusammenhang mit der Lizenzierung für die Saison 2017/18. Der nicht bestimmungskonforme Vertrag des Klubs mit einem Dritten wurde mittlerweile aufgelöst.
Auszug aus den BL-Lizenzbestimmungen:
4.4.1.3
Der Lizenzbewerber/-nehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Teilnahme an nationalen und internationalen Fußballwettbewerben sowie für die Erfüllung der Kriterien für die Klublizenzierung.
Der Lizenzbewerber/-nehmer muss insbesondere gewährleisten, dass:
(…)
d) er die alleinige organisatorische und wirtschaftliche Verantwortung für die (bei der ÖFBL und/oder einem Landesverband des ÖFB gemeldeten) Spieler jener Mannschaft trägt, die an den nationalen (und gegebenenfalls internationalen) Wettbewerben teilnimmt;