Am gestrigen Mittwoch, den 15. März 2017 endete die Abgabefrist für die Lizenzanträge zur Saison 2017/18. Dabei sind insgesamt 22 Anträge eingegangen: Alle 20 Bundesliga-Klubs sowie 2 Klubs aus den Regionalligen* haben ihre Lizenzantragsunterlagen fristgerecht eingereicht.
Im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung werden heute etwaig fehlende Unterlagen mit Nachfrist 20.03.2017 urgiert, womit diese erste Phase abgeschlossen ist. In den folgenden Wochen erfolgt die Überprüfung der Unterlagen durch die Bundesliga-Lizenzadministration und den unabhängigen Senat 5. Eine Entscheidung des Senat 5 in erster Instanz ist bis spätestens 2. Mai 2017 zu erwarten.
Ablauf der weiteren Instanzen
Sollte einem Antragsteller in erster Instanz die Lizenz nicht erteilt werden können, so kann dieser innerhalb von zehn Tagen ab Beschlusszustellung Protest beim Protestkomitee einbringen. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit vorzubringen. Sollte die Lizenz auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Lizenzbewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga, sondern entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts. Abgeschlossen wird das Lizenzierungsverfahren mit der Meldung der lizenzierten Klubs an die UEFA bis 31. Mai 2017.
Alle Details zu den Anforderungen sind im Lizenzierungshandbuch für die Saison 2017/18 zu finden.
* Aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Österreichischen Fußball-Bundesliga und ÖFB bzw. dessen Landesverbänden und deren Klubs gibt zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Informationen über die Bewerber aus den Regionalligen.